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Aktuelle Information zu Eigentümerversammlungen im Hinblick auf die aktuelle Situation um den Coronavirus – COVID-19

Information / Stand: 18.03.2022

Für die Teilnahme an der Eigentümerversammlung gilt die 3G-Regel.

3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen die Versammlung besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Bei der 3G-Regel sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich.

SW Verwaltungsgesellschaft mbH